Interview mit Simon Telöken und Uwe Heinz

Was müssen Betriebe nach derzeitiger Gesetzeslage tun und wie können effektive Lösungen aussehen?

U. Heinz: Die zu ergreifenden Maßnahmen richten sich nach der TRGS 528. Ein Mitarbeiter aus dem Unternehmen oder ein externer Sicherheitsbeauftragter muss eine Gefährdungsbeurteilung vornehmen. Wird der Arbeitsplatzgrenzwert nicht eingehalten, müssen technische Schutzmaßnahmen nach den branchenüblichen Verfahrensweisen umgesetzt werden. Dabei ist nach dem Stopp-Prinzip vorzugehen: Substitution (zum Beispiel verwenden von anderen Fertigungsverfahren), technische Maßnahmen (zum Beispiel Erfassung an der Entstehungsstelle), organisatorische Maßnahmen (zum Beispiel Beschränkung der Arbeitszeit in belasteten Bereichen), persönliche Maßnahmen (zum Beispiel Atemschutzmaske). Eine Substitution ist meist nicht möglich, auch organisatorische Maßnahmen sind nur eingeschränkt möglich. Daher läuft es meist auf lüftungstechnische oder persönliche Maßnahmen hinaus.

In Bezug auf die Absaugtechnik gibt es keine Lösung von der Stange, die für alle gilt. Jeder Kunde benötigt ein auf ihn zugeschnittenes System. Hier gibt es viele Faktoren, die zu berücksichtigen sind, wie die Bauart der Halle, die Anordnung der Arbeitsplätze oder die Art und Weise der eingesetzten Arbeitsverfahren. Daher ist die Beratung im Vorfeld besonders wichtig. Hierfür nehmen sich unsere Außendienstmitarbeiter viel Zeit vor Ort.

Wie hilft hier das Raumluftmonitoringsystem Airtracker von Teka?

S. Telöken: Bei der Ermittlung des Status quo hilft unser digitales Raumluftmonitoringgerät Airtracker, das automatisiert die Raumluftqualität in puncto Feinstaub, Luftfeuchtigkeit, Temperatur oder die Lautstärke kontrolliert und die Werte dokumentiert. Darüber hinaus kann es zum Beispiel Absaug- und Filteranlagen bedarfsgerecht hoch- bzw. herunterfahren. Das gibt Anwendern Sicherheit.

b&a- Redaktion
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