E-Rechnungen als Chance zur Digitalisierung

E-Rechnungen als Chance zur Digitalisierung (Quelle: Synatos)

Im Vorfeld in der Politik, den Medien und von Unternehmensvertretern heiß diskutiert, wurde im März diesen Jahres das Wachstumschancengesetz beschlossen. Dieses macht die E-Rechnung für alle Geschäfte zwischen Unternehmen (B2B) verpflichtend. Ein gravierender Einschnitt, vor allem für Handwerksbetriebe, die es bislang noch nicht gewagt haben, digitale Arbeitsstrukturen einzusetzen. Dass diese Entwicklung aber nicht nur Herausforderung, sondern vor allem eine großartige Chance ist, digitale Inventur zu machen und auf eine moderne Softwarelösung umzusteigen, davon ist Gregor Müller, Softwarehersteller und Gründer der Synatos GmbH, überzeugt.

Änderungen durch E-Rechnungen

Laut Gesetzesentwurf werden ab nächstem Jahr zwei Formate – „XRechnung“ und „Zugferd“ – alle Anforderungen erfüllen und dementsprechend auch im Handwerk der neue Standard für den Rechnungsaustausch sein. Bislang sind E-Rechnungen nur bei Aufträgen aus der öffentlichen Hand verpflichtend, im privaten Sektor sind Papierrechnungen immer noch gängige Praxis. Das Wachstumschancengesetz dreht das Szenario nun um 180 Grad: für alle inländischen Geschäfte zwischen Unternehmen müssen E-Rechnungen erstellt werden. Inländisch ist, wer seinen Firmensitz, Ort der Geschäftsleitung, Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder eine Betriebsstätte in Deutschland hat. Zudem muss die E-Rechnung im obengenannten strukturierten elektronischen Format erfolgen, sodass sie nahtlos digital weiterverarbeitet werden kann. Heißt, eine Papier-Rechnung, die eingescannt und als PDF via E-Mail verschickt wurde, ist keine E-Rechnung im Sinne des neuen Gesetzes und da mit kein gültiges Rechnungsformat mehr.

Schnelles Handeln ist gefragt

Für viele Handwerksbetriebe stellt diese gesetzliche Anforderung – den Import, Export sowie die weitere Verarbeitung solcher E-Rechnungsformate – jedoch eine große Herausforderung dar. Denn wer bislang noch auf alten Software-Systemen unterwegs ist oder gar mit Stift, Papier, Excel und Word arbeitet, muss nun über eine umfangreiche IT-Überholung nachdenken. Ob er möchte oder nicht – gesetzliche Fristen legen ein schnellstmögliches Handeln nahe.

„Für diejenigen, die bisher an so viel analoger Arbeitsweise wie möglich festhalten, ist das natürlich eine riesige Umstellung“, kommentiert G. Müller. Aber auch diejenigen, die schon eine Softwarelösung zur Rechnungsstellung einsetzen, müssen überprüfen, ob ihr bisheriges System die rechtlichen Anforderungen erfüllen kann. Denn nicht jede Software bietet die gewünschten „XRechnung“- und „Zugferd“-Formate bzw. ein Update, welches diese ermöglicht, an. Manch antiquierte Software wird an der technischen Umsetzbarkeit scheitern, weshalb ein Handeln im Handwerksbetrieb zwingend erforderlich ist.

„Das Problem ist natürlich, dass hier am offenen Herzen – dem laufenden Betrieb – operiert werden muss. Die berechtigte Angst der Handwerker ist, dass bei der Umstellung etwas schiefgeht und auf einmal keine Angebote oder Rechnungen mehr rausgehen”, meint G. Müller, Entwickler der Handwerkersoftware „das Programm“. „Ein absolutes Horrorszenario, vor allem wenn es auch um die verlässliche Gehaltszahlung für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen geht.“ Allein dieses Beispiel verdeutlicht, warum viele Betriebe bislang zögerlich mit ihrer Digitalisierung umgegangen sind und weshalb sie mit Unbehagen ins kommende Jahr blicken.

1 / 2

Ähnliche Beiträge