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Mit ihrer Arbeit tragen die vom Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke vertretenen Innungsfachbetriebe zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit von Anlagen im Bereich der Energieversorgung, der Netzwerk- und Kommunikationstechnik wie auch der Sicherheitstechnik bei. Sie sind zuständig, wenn es zum Beispiel um die Behebung von Fehlern in elektrischen Anlagen, um Stromausfälle, den Ausfall von Informationstechnik oder Netzwerk- und Kommunikationsverbindungen oder auch Probleme in Brandmelde- und Einbruchschutzanlagen oder Produktionsbetrieben geht. Damit gewährleisten elektrohandwerkliche Betriebe, dass Betreiber „Kritischer Infrastrukturen“ (Kritis) wie Krankenhäuser, Alten und Pflegeheime, öffentliche Verwaltungen, aber auch Bundes- und Feuerwehr auch in Krisenzeiten wie der aktuellen Corona-Pandemie in technischer Hinsicht störungsfrei ihren Aufgaben nachgehen und ein Notfallmanagement gewährleisten können. Den Elektrohandwerken kommt somit in Krisenzeiten eine wichtige Bedeutung zu.
Um für den Fall bundesweiter Ausgangssperren gewappnet zu sein und den Betrieben bei gebietsbezogenen Ausgangs- und Zugangssperren Klarheit in Bezug auf die Bewegungsfreiheit des Personals zu geben, hat der ZVEH das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat angeschrieben und um behördliche Bestätigung gebeten, dass die Elektrohandwerke als Dienstleister Teil der sogenannten Kritis und damit systemrelevant sind.
Ministerium stuft E-Handwerke als systemrelevant ein
Auf diese Anfragen hin erhielt der ZVEH am 31. März 2020 die Rückmeldung vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Das Ministerium erklärt darin, dass die Aufrechterhaltung des Gesundheitssystems und die Versorgung der Bevölkerung mit kritischen Dienstleistungen durch die Gewährleistung der Funktionsfähigkeit systemrelevanter Einrichtungen und Betriebe in der derzeitigen Situation oberste Priorität besäße. Dabei zählt das Ministerium die E-Handwerksunternehmen zu den systemrelevanten Einrichtungen und Betrieben. Begründet wird diese Einordnung damit, dass in den Aufgabenbereich elektrohandwerklicher Betriebe Dienstleistungen fallen, die zur Aufrechterhaltung der jeweiligen kritischen Dienstleistungen (zum Beispiel Energieversorgung) notwendig sind.
Nächster Schritt: Kontaktaufnahme mit den Landesregierungen
Für das weitere Vorgehen empfiehlt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, sich an die jeweiligen Landesregierungen zu wenden, da für Betreiber „Kritischer Infrastrukturen“ Sonderregelungen gelten, die Auswirkungen auf weitere systemrelevante Einrichtungen und Betriebe haben. So besteht nach Auskunft des Ministeriums zum Beispiel vielfach die Möglichkeit für Schlüsselpersonal aus Kritis- und systemrelevanten Einrichtungen, Kinder weiterhin in Kindergärten und Schulen betreuen zu lassen.
Der ZVEH, der sich mit Nachdruck für eine offizielle Bestätigung der Elektrohandwerke als systemrelevante Institution eingesetzt hatte, bewertet diese Antwort als Erfolg und empfiehlt nun den zwölf im Verband organisierten Landesinnungsverbänden, sich bezüglich einer offiziellen Bestätigung durch die jeweilige Landesregierung schnellstmöglich mit den zuständigen Ministerien auf Landesebene in Verbindung zu setzen, um auch hier Klarheit für die Betriebe in den 16 Bundesländern zu schaffen.