(Quelle: Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG)
Bei der DIN VDE 0100-420 (VDE 0100-420) handelt es sich um eine Installationsnorm zur Errichtung von Niederspannungsanlagen. Sie beschreibt in Teil 4-42 geeignete Schutzmaßnahmen, die gegen thermische Auswirkungen aufgrund von Fehlerlichtbögen zu ergreifen sind. Die Norm bezieht sich dabei ausschließlich auf Endstromkreise von einphasigen Wechselspannungssystemen mit Betriebsströmen bis 16 A, nicht jedoch auf dreiphasige Wechselspannungssysteme (Drehstromkreise). Anzuwenden ist die Norm ausschließlich bei Neuanlagen beziehungsweise bei Bestandsanlagen, die umfassend geändert oder erweitert werden. Das heißt: Altanlagen müssen auch nach dem Ende der Übergangsfrist nicht zwingend mit Brandschutzschaltern an die neue Normenlage angepasst werden.
Die Norm unterscheidet dabei jedoch Bereiche, in denen eine Ausstattung mit Brandschutzschaltern zwingend vorgeschrieben ist und solche, in denen lediglich eine Empfehlung für den Einbau besteht. Zwingend vorgeschrieben ist der Einbau von Brandschutzschaltern unter anderem in Endstromkreisen von Schlaf- und Aufenthaltsräumen in Kindertagesstätten, Seniorenheimen oder auch barrierefreien Wohnungen nach DIN 18040-2. Darüber hinaus besteht Einbaupflicht in Räumen oder Orten mit einem Feuerrisiko durch verarbeitete oder gelagerte Materialien. Dazu zählen Papierfabriken, Druckereien, Schreinereien, Sägewerke und Scheunen. Gleiches gilt für Gebäude, die überwiegend aus brennbaren Baustoffen bestehen, zum Beispiel Holzhäuser und Gebäude in Leichtbauweise (Fertighäuser). Aber auch für Einrichtungen mit unersetzbaren Gütern von hohem Wert wie Museen, Nationaldenkmäler oder Rechenzentren gilt die Einbaupflicht sowie außerdem für öffentliche Gebäude wie Bahnhöfe oder Flughäfen.
Lediglich empfohlen hingegen ist der Einsatz in Endstromkreisen von Räumen mit Schlafgelegenheiten sowie in Räumen und Orten mit Feuer verbreitenden Strukturen beziehungsweise in Gebäuden, bei denen die Form und Ausdehnung die Ausbreitung von Feuer erleichtert – beispielsweise durch den Kamineffekt bei Hochhäusern. Daneben empfiehlt die Norm den Einsatz von Brandschutzschaltern für anlagentechnische Einrichtungen wie Zwangsbelüftungen sowie in Endstromkreisen von Verbrauchern mit hoher Anschlussleistung wie Waschmaschinen, Trocknern und Geschirrspülern.