Unter www.gira.de/projektentwickler stellt Gira Lösungen zu den im GModG (Automationsgrade gemäß DIN/TS 18599-11) definierten funktionalen Anforderungen vor. Zusätzlich stehen unter anderem funktionale Ausschreibungstexte, Funktionsschemata, Stücklisten und Bilder zum Download bereit. (Quelle: Gira)

Unter www.gira.de/projektentwickler stellt Gira Lösungen zu den im GModG (Automationsgrade gemäß DIN/TS 18599-11) definierten funktionalen Anforderungen vor. Zusätzlich stehen unter anderem funktionale Ausschreibungstexte, Funktionsschemata, Stücklisten und Bilder zum Download bereit. (Quelle: Gira)

Mit dem Inkrafttreten des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) am 29. Juli 2026 erweitert sich der Kreis der von Anforderungen an die Gebäudeautomation betroffenen Nichtwohngebäude deutlich. Im Fokus steht dabei § 56 GModG. Er definiert unter anderem Vorgaben für Gebäudeautomation, Energiemonitoring, Raumklimaqualität und automatische Beleuchtungssteuerungen.

Während vergleichbare Anforderungen bislang vor allem größere Nichtwohngebäude mit mehr als 290 kW Heiz- oder Klimaleistung betrafen, liegt die relevante Schwelle künftig bereits bei mehr als 70 kW. Damit geraten zahlreiche Büro-, Verwaltungs- und Gewerbegebäude erstmals in den Anwendungsbereich.

Automationsgrad C ab 70 kW

Für Neubauten mit mehr als 70 kW Heiz- oder Klimaleistung fordert das GModG unter anderem eine digitale Energieüberwachung, die Überwachung der Raumklimaqualität sowie eine Vernetzung der gebäudetechnischen Systeme. Zudem muss mindestens Automationsgrad C nach DIN/TS 18599-11 erreicht werden. Bei großen Nichtwohngebäuden mit mehr als 290 kW ist mindestens Automationsgrad B vorgesehen.

Eine weitere Anforderung betrifft die Beleuchtung: In Neu- und Bestandsgebäuden über 70 kW muss diese abhängig von der tatsächlichen Raumnutzung automatisch gesteuert werden. Möglich ist dies beispielsweise über Präsenzmelder und eine entsprechende Zonierung. Für viele Bestandsobjekte ergibt sich daraus Nachrüstungsbedarf. Nach Angaben von Gira muss die Umsetzung grundsätzlich bis zum 31. Dezember 2029 erfolgen, sofern keine nachgewiesene Unwirtschaftlichkeit vorliegt.

Auch das Energiemonitoring gewinnt an Bedeutung. Energieverbräuche und gebäudetechnische Anlagen sollen kontinuierlich überwacht und ausgewertet sowie die entsprechenden Daten über geeignete Schnittstellen zur Verfügung gestellt werden. Gerade im Bestand können unterschiedliche Zählerstrukturen, Kommunikationsprotokolle und vorhandene Automationssysteme die Integration erschweren.

Vorgaben frühzeitig in die Planung integrieren

Damit werden die gesetzlichen Anforderungen bereits in frühen Planungsphasen relevant. Elektro- und TGA-Fachplaner sowie Projektentwickler müssen dabei technische Anforderungen mit Investitionskosten, Nutzerbedürfnissen, Gebäudekonzepten und beispielsweise ESG-Zielen zusammenführen.

Gira stellt hierfür anhand eines Office-Gebäudes verschiedene Raumautomationslösungen vor. Die Beispiele orientieren sich nach Unternehmensangaben an § 56 GModG, DIN/TS 18599-11 sowie ISO 52120 und umfassen die Gewerke Beleuchtung, Beschattung, Heizen, Kühlen und Technisches Gebäudemanagement.

Zum bereitgestellten Planungspaket gehören unter anderem Funktionsschemata, funktionale Beschreibungen, Ausschreibungstexte, Gerätestücklisten sowie BIM- und GAEB-Daten. Die Unterlagen sollen insbesondere die HOAI-Leistungsphasen 2 bis 5 unterstützen.

Mehr als reine Pflichterfüllung

Die vorgestellten Funktionsbeispiele gehen teilweise über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus. Gezeigt werden unter anderem Präsenz- und Konstantlichtregelungen, intelligente Sonnenschutzfunktionen, adaptive Beleuchtungssteuerungen sowie gewerkeübergreifende Raumautomationskonzepte nach ISO 52120-1. Für Monitoring und Energiemanagement verweist Gira zudem auf die Managementlösung Sheet4Q von 4ba zur Erfassung, Auswertung und Visualisierung von Energiedaten.

Ergänzend greift die Gira Akademie das GModG am 20. Januar 2027 in einem Online-Seminar gemeinsam mit Prof. Dr. Michael Krödel vom IGT – Institut für Gebäudetechnologie auf. Im Mittelpunkt stehen die Auswirkungen des § 56 auf Planung, Gebäudeautomation und Energiemonitoring in Neu- und Bestandsgebäuden.

Gira (hz)

Ähnliche Beiträge