(Quelle: Siedle)
Förderberechtigt sind Haus- und Wohnungsbesitzer, Käufer von sanierten Wohnimmobilien sowie Wohneigentümergemeinschaften. Die Einzelheiten sind abhängig vom Programm, ebenso die Art der Förderung. Die Mittel der KfW-Programme sind begrenzt, Förderungen werden in der Reihenfolge der Anträge bewilligt.