3. Maximale Leitungslänge zur Einhaltung des Spannungsfalls in einem Stromkreis
Der akzeptierte Spannungsfall ist oft die bestimmende Größe bei der Ermittlung der zulässigen Leitungslänge.
Beispiel:
Eine Leitung 1,5 mm 2 wird mit einem Leitungs-Schutzschalter B16 geschützt. Nach Tabelle 3 ist die maximale Leitungslänge 82 m, wenn die Abschaltbedingung unter den vorgegebenen Randbedingungen eingehalten werden soll. Darf zusätzlich der Spanungsfall für den betrachteten Leitungsabschnitt 3% nicht überschreiten, ergibt sich eine reduzierte maximale Leitungslänge (2-adrig) von 17 m bei 230 V. (Aus Tabelle 1: 34 m, zusätzlicher Faktor 0,5, da Einphasen-Wechselstromkreis)