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Bestehen demnach besondere Risiken, so werden Maßnahmen empfohlen, die vor den Auswirkungen von Fehlerlichtbögen schützen. Die neue Regel haben BDF, DHV, ZDB und ZVEH als anerkannte Regel der Technik akzeptiert.
Um Planer elektrischer Anlagen im Holzbaubereich beziehungsweise bei solchen Bauweisen, die – laut DIN – aufgrund der brennbaren Baustoffe einen geringeren Feuerwiderstand als feuerhemmend aufweisen, bei der geforderten Risiko- und Sicherheitsbewertung zu unterstützen, haben BDF, DHV, ZDB und ZVEH eine beispielhafte Praxishilfe erarbeitet.
Holzbau: Die von BDF, DHV, ZDB und ZVEH erstellte Praxishilfe kann für Holztafel-, Holzahmen-, Holzmassivbau- und Holzskelettbauausführungen genutzt werden. Sie setzt die Anforderungen der DIN-VDE-Bestimmung um, benennt Mindestanforderungen und bietet ein exemplarisches Bewertungsraster, das von Bauherren, Fachplanern, Baubetrieben und Elektrohandwerksbetrieben genutzt werden kann. Nach dieser Praxishilfe kommen die beispielhaften Bewertungen unter bestimmten Voraussetzungen zu dem Ergebnis, dass auf zusätzliche Maßnahmen zum Schutz gegen die Auswirkungen von Fehlerlichtbögen verzichtet werden kann. Eine objektspezifische Einzelfallbewertung muss selbstverständlich weiterhin erfolgen. Des Weiteren gibt es seit 2017 für öffentliche Gebäude eine Arbeitshilfe des Arbeitskreises Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltungen (AMEV).
Öffentliche Gebäude: Für diesen Bereich wurde 2017, ergänzend zur AMEV-Empfehlung "EltAnlagen 2015", eine AMEV-Empfehlung zum Einsatz von "Fehlerlichtbogen-Schutzeinrichtungen (AFDD)" veröffentlicht.
Die Hilfestellungen sind bei den oben genannten Verbänden abrufbar.