Blitzschutz für Biogasanlagen

Gruppenbild an Weg nach Neumarkt. Circa 110 Sachverständige fanden am 20. und 21. Juni den Weg nach Neumarkt in der Oberpfalz.

Circa 110 Sachverständige fanden am 20. und 21. Juni den Weg nach Neumarkt in der Oberpfalz. (Quelle: Dehn und Soehne GmbH)

Die Umsetzung von Blitz- und Überspannungsschutzmaßnahmen nach der neuen DIN EN 62305 (DIN VDE 0185-305) Teil 3 [3] bei Biogasanlagen unter Berücksichtigung des Beiblatts 2 erläutert Jochen Fulda von der TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH. In Zeiten der Energiewende wird der Einsatz von erneuerbaren Energien immer wichtiger für die Energiegewinnung. Einen deutlichen Anteil an diesen erneuerbaren Energien liefern hierbei ­Biogasanlagen. Da bei diesen Anlagen unter anderem in den Bereichen der Gasspeicher und der Gärbehälter mit der Entstehung von explosiven Gemischen zu rechnen ist, ist der Betreiber verpflichtet, ein Explosionsschutzdokument zu erstellen. 

Hier ist unter anderen die mögliche Zündquelle Blitzschlag zu beachten. Es ist immer davon auszugehen, dass durch Blitzschlag eine anstehende explosionsfähige Atmosphäre entzündet werden kann. Deshalb ist grundsätzlich immer ein Blitzschutzsystem bei Biogasanlagen zu errichten. Die Planung und die Errichtung haben auf Grundlage der DIN EN 62305 (DIN VDE 0185-305) Teil 3 [3] stattzufinden. Die Dimensionierung des Systems ist abhängig von der Auslegung der Explosionsschutz-Zonen und der Bauform der zu schützenden Gebäudeteile der Biogasanlage. In der Regel ist ein getrenntes äußeres Blitzschutzsystem notwendig. Die technischen Möglichkeiten, dieses zu realisieren, sind grundsätzlich gegeben. Eine Zündung innerhalb eines explosionsgefährdeten Bereiches kann so sicher ausgeschlossen werden, ein sicherer Betrieb und eine hohe Verfügbarkeit sind gewährleistet. 

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