Photovoltaik und Brandschutz

Exel-Tabellenkalkulation von Beiblatt. Im Teil 2 der DIN EN 62305 (DIN VDE 0185-305) (Risikomanagement) ist für wirtschaftliche Verluste zukünftig eine vereinfachte Bewertung der erforderlichen Schutzmaßnahmen möglich; das Beiblatt 2 bietet eine komfortable Rechenhilfe auf Basis einer Exel-Tabellenkalkulation.

Im Teil 2 der DIN EN 62305 (DIN VDE 0185-305) (Risikomanagement) ist für wirtschaftliche Verluste zukünftig eine vereinfachte Bewertung der erforderlichen Schutzmaßnahmen möglich; das Beiblatt 2 bietet eine komfortable Rechenhilfe auf Basis einer Exel-Tabellenkalkulation. (Quelle: Dehn und Soehne GmbH)

Auch Photovoltaikanlagen nahmen beim 6. Forum für Sachverständige einen breiten Raum ein. Die Problematik "PV und Brandschutz" beleuchtet Horst Thiem, Brandamtsrat der Landeshauptstadt München. Bei Vorhandensein einer elektrischen Gefährdung gilt für die Feuerwehren, grundsätzlich alle einsatzrelevanten Handlungen nach der E DIN VDE 0132 (VDE0132) "Brandbekämpfung an elektrischen Anlagen" [8] und nach der GUV-I8677 "Elektrische Gefahren an der Einsatzstelle" [9] durchzuführen. In beiden Schriften sind den PV-Anlagen eigene Abschnitte ­gewidmet. 

Der TÜV Rheinland und das Fraunhofer Institut für Solare Energiesysteme (ISE) führen derzeit gemeinsam mit anderen Partnern im Auftrag des Bundesumweltministeriums ein Forschungsprojekt [10] durch. Ziel ist die "Bewertung des Brandrisikos an PV-Anlagen und die Erstellung von Sicherheitskonzepten." In diesem Rahmen wurden in direktem Bezug zur Feuerwehrarbeit unter anderem auch praktische Löschversuche auf der Basis der oben genannten Vorschriften durchgeführt. Die Erkenntnisse daraus lassen den eindeutigen Schluss zu, dass die bestehenden Vorschriften bei der Brandbekämpfung ausreichend Schutz garantieren.

Das Forschungsprojekt läuft noch bis 2014. Jeder, der Kenntnis von Unfällen oder Schäden – nicht nur aus dem Bereich der Feuerwehren – hat, kann das Projekt bei der Recherche und der Untersuchung von Einsätzen und Unfällen durch die Teilnahme an einer Onlinebefragung fördern. 

Von der Deutschen Kommission Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik im DIN und VDEwurde mittlerweile die Anwendungsregel VDE-AR-E 2100-712 [11] fertiggestellt und nach einem Einspruchsverfahren verabschiedet. Sie trägt den Titel "Maßnahmen für den DC-Bereich einer PV-Anlage zum Einhalten der elektrischen Sicherheit im Falle einer Brandbekämpfung oder einer technischen Hilfeleistung". In ihr haben die vielfältigen Aktivitäten der letzten Jahre ihren Niederschlag gefunden. Bauliche, organisatorische und technische Installationsmaßnahmen und auch die Kennzeichnung der Anlagen sind dort beschrieben. Ziel ist, eine mögliche Gefährdung an den Anlagen mit derzeit bis zu DC 1000 V auszuschließen. 

In einer breit aufgestellten Arbeitsgruppe beim Bundesverband Solarwirtschaft, bestehend aus Vertretern der Feuerwehr, Fachkräften der Industrie, der Wissenschaft, den Versicherern, dem Handwerk und Planern, wurden in 2010 eine Taschenkarte und zwei Informationsschriften für die Feuerwehren und Anlagenplaner verfasst. Die drei Schriften werden von Feuerwehren und anderen Interessierten gut angenommen und können im Onlineshop des BSW bezogen werden [12]. 

Einen Schwerpunkt bei der Brandbekämpfung bildet die Zugänglichkeit zu Bereichen unter oder hinter PV-Systemen, zum Beispiel auf Dachflächen oder an Gebäudefassaden. Gemäß den Bauordnungen sind Gebäude unterschiedlicher Nutzung in eigene Brandabschnitte zu untergliedern. Über die Brandwände, die diese Brandabschnitte voneinander trennen, dürfen grundsätzlich keine brennbaren Bauteile hinweg geführt werden. In Ausnahmefällen darf nur unter Einhaltung besonderer Vorkehrungen davon abgewichen werden. Dies gilt auch für PV-Module und deren Leitungen mit brenn ­baren Bestandteilen. 

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