Abbildung von Brandschutzkanäle

(Quelle: Obo Bettermann)

Notwendige Flure sind in modernen Gebäuden die Verteiler für Menschen, Energie und Logistik. Sie dienen nicht nur als Flucht- und Rettungswege, hier laufen meist auch alle Versorgungsstränge der Haustechnik zusammen. Deshalb sind bei der brandsicheren Installation auch einige Vorschriften zu beachten. In der Musterbauordnung (MBO) heißt es in Paragraf 14, dass „die Rettung von Menschen und Tieren, sowie wirksame Löschmaßnahmen“ möglich sein müssen. Diese übergeordneten Schutzziele sind in alle länderspezifischen Bauordnungen übernommen worden.

Generell gilt für Gebäude mit erhöhtem Risiko für Menschenansammlungen, dass die Rettungswege die zentrale Lebensader eines Gebäudes darstellen und im Brandfall unter allen Umständen benutzbar bleiben müssen. Die Kapselung von Brandlasten in Flucht- und Rettungswegen ist somit eine grundlegende Aufgabe von Brandschutzkanälen. Diese als sogenannte I-Kanäle nach DIN 4102 Teil 11 geprüften Systeme sorgen bei einem Kabelbrand für die sichere Benutzbarkeit der notwendigen Flure über die jeweils klassifizierte Zeit. 

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