(Quelle: Hager)
Anwendungen aus den Bereichen Energieeffizienz, dezentrale Energieerzeugung, Elektromobilität und Energiespeicherung sind dabei berücksichtigt. Die entsprechenden Vorgaben beziehen sich in erster Linie auf die Ausstattung des Zählerfelds. Der vorliegende Beitrag fasst die wichtigsten Vorgaben der neuen Anwendungsregel mit Schwerpunkt auf das Zählerfeld zusammen.
Die Anwendungsregel VDE-AR-N 4101:2015 [1] definiert die technischen Mindestanforderungen für Zählerplätze von elektrischen Anlagen in Wohngebäuden mit direkter Messung und Betriebsströmen bis maximal 63 A. Sie beschreibt deren Anschluss an das Niederspannungsnetz der allgemeinen Stromversorgung sowie die zulässigen Betriebs- und Umgebungsbedingungen. Dabei erstreckt sich ihre Gültigkeit nicht nur auf Bezugsanlagen, sondern in Verbindung mit der VDE-AR-N 4105 [2] auch auf Erzeugungsanlagen. Grundsätzlich gestattet sie sowohl den Einsatz von Zählerplätzen nach DIN VDE 0603 (VDE 0603) [3] und DIN 43870 [4] mit integrierter Befestigungs- und Kontaktiereinrichtung BKE-I als auch bisherige Zählerplätze mit klassischer Drei-Punkt-Befestigung.
Konstruktiver Aufbau des Zählerplatzes
Hinsichtlich des Aufbaus von Zählerplätzen spricht die Anwendungsregel von drei Bereichen: Dem oberen Anschlussraum (OAR), dem unteren Anschlussraum (UAR) und dem Zählerfeld. Gemäß den Vorgaben der neuen Anwendungsregel dürfen ausschließlich Zählerplätze nach DIN 43870 mit einem OAR von 300 mm verwendet werden. Demnach sind nur noch Zählerschränke mit Bauhöhen von 1100 mm und 1400 mm zulässig. Hinsichtlich der Verwendung des OAR schreibt die Anwendungsregel vor, dass dieser grundsätzlich nicht als Stromkreisverteiler genutzt werden darf. Es dürfen jedoch Hauptleitungsabzweigklemmen oder Hauptschalter für den Anschluss der Zuleitung zum nachfolgenden Stromkreisverteiler darin untergebracht werden. Des Weiteren ist es zulässig, im OAR Geräte des Netzbetreibers, wie Koppelrelais, einzubauen oder auch eine RJ-45-Buchse für die leitungsgebundene Übertragung von Daten in die Kundenanlage. Zulässig sind außerdem FI-Schutzeinrichtungen und LS-Schalter sowie Kombinationen dieser beiden Geräte (FI/LS), um bis zu drei Wechselstromkreise beispielsweise für Kellerbeleuchtung, Waschmaschine, Trockner oder Erzeugungsanlage abzusichern. Erlaubt ist jedoch nur eine Absicherung von höchstens 16 A/10 kA für jede Kundenanlage und pro Kundenanlage dürfen maximal sechs Platzeinheiten genutzt werden. Der untere Anschlussraum (UAR) mit einer Höhe von 300 m beherbergt ein fünfpoliges Sammelschienensystem, das zum Einbau der Trennvorrichtung (SLS) für die Kundenanlage vorbereitet ist. Hinsichtlich des unteren Anschlussraums definiert die Anwendungsregel im Wesentlichen drei allgemeine Installationsvorgaben: Die Hauptleitung ist dort unten oder seitlich einzuführen sowie anzuschließen, die Abdeckstreifen müssen verriegelbar sein und außerdem ist ein fünfpoliges Sammelschienensystem vorgeschrieben. Das heißt: Hutschienen sind im unteren Anschlussraum nicht mehr zugelassen. Ist ein Zähler direkt an das Hauptstromversorgungssystem angeschlossen, ist vor diesem im UAR ein SLS-Schalter nach DIN VDE 0641-21 (VDE 0641- 21) [5] als selektive Überstromschutzeinrichtung zu installieren. Dieser muss laienbedienbar, sperr- und plombierbar sein. Außerdem muss der SLS als Trennvorrichtung für die Inbetriebnahme der Anlage, als Freischalteinrichtung für die Mess- und Steuereinrichtungen sowie als zentraler Überstromschutz für die Messeinrichtungen und die Kundenanlage geeignet sein. Wichtig: NH00-Sicherungen sind als Trennvorrichtung im unteren Anschlussraum nicht mehr zulässig. Ebenfalls unzulässig als Trennvorrichtung ist die Verwendung von Hausanschlusssicherungen im Hausanschlussschrank. Des Weiteren muss die Kennzeichnung von Trenn- und Messeinrichtung so eindeutig sein, dass eine Verwechslung für den Kunden ausgeschlossen ist.