Das Zählerfeld als intelligente Steuerzentrale

Abbildung von Zählerschrank. Der Raum für Zusatzanwendungen (RFZ) bei Zählerplätzen mit BKE-I verfügt serienmäßig über zwölf Platzeinheiten zur Aufnahme von Messeinrichtungen

Der Raum für Zusatzanwendungen (RFZ) bei Zählerplätzen mit BKE-I verfügt serienmäßig über zwölf Platzeinheiten zur Aufnahme von Messeinrichtungen. (Quelle: Hager)

Abbildung von Zählerschrank. Der ungezählte Spannungsabgriff aus der BKE-I hinter dem SLS-Schalter mit Spannungsabgriffsteckern ist in diesem Beispiel mit einer Sicherungsbox abgesichert

Der ungezählte Spannungsabgriff aus der BKE-I hinter dem SLS-Schalter mit Spannungsabgriffsteckern ist in diesem Beispiel mit einer Sicherungsbox abgesichert. (Quelle: Hager)

Das Zählerfeld mit seiner vorgegebenen Höhe von 450 mm einschließlich des 150 mm hohen Raums für Zusatzanwendungen (RFZ) dient der Aufnahme der Messeinrichtung. Im RFZ sind die Betriebsmittel des Netz- oder Messstellenbetreibers für die Messsysteme nach dem EnWG unterzubringen. Dazu zählen beispielsweise Smart Meter Gateways, Steuergeräte oder ggf. auch Steuereinheiten für Fernabschaltungen. Ausdrücklich untersagt ist die Nutzung des RFZ als Stromkreisverteiler sowie die Unterbringung von kundeneigenen Schalt- und Steuergeräten. Für die Kommunikation zwischen Zählern und Smart Meter Gateway sind BKE-I-Zählerplätze mit einer opto-elektrischen Schnittstelle (OKK) auszustatten. Die dafür genutzte Datenleitung ist in den Raum für Zusatzanwendungen zu führen. Zählerplätze mit BKE-I erfüllen die Anforderungen zur Unterbringung der Betriebsmittel bereits ab Werk, da der RFZ hier serienmäßig mit zwölf Teilungseinheiten und plombierbarer Abdeckhaube versehen ist. Bei Zählerplätzen mit Drei-Punkt-Befestigung kann entweder ein Adapter BKE-AZ oder ein Zähler mit integrierter Hutschiene verwendet werden, der über mindestens acht Teilungseinheiten verfügen muss.

Gesicherter Spannungsabgriff im RFZ

Zur Versorgung der Betriebsmittel des Messsystems, wie dem Smart Meter Gateway, muss in jedem Zählerschrank mindestens ein Spannungsabgriff vorhanden sein. Dieser ist bei Mehrkundenanlagen im Zählerfeld der Allgemeinstromversorgung unterzubringen. Ebenfalls gefordert sind Schutzeinrichtungen mit einem Bemessungsstrom von höchstens 10 A. Offen zugängliche Schutzschalter sind zu plombieren, um Missbrauch zu verhindern. Die Leitung ist erd- und kurzschlusssicher nach den Vorgaben der E DIN VDE 0603-100 (VDE 0603-100) [6] sowie der DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520) [7] zu verlegen. Der Anschluss des Spannungsabgriffs ist sowohl vor dem SLS-Schalter im ungezählten Bereich möglich als auch hinter dem SLS-Schalter im gezählten oder ungezählten Bereich. Der ungezählte Spannungsabgriff vor dem SLS-Schalter erfolgt aus dem UAR. Dabei kann als Schutzeinrichtung entweder ein LS-Schalter mit maximal 10 A und einem Bemessungsschaltvermögen von 25 kA verwendet werden oder beispielsweise auch die Hager-Sicherungsbox KU9S10HE mit entsprechendem Geräteträger. Ein Spannungsabgriff im gezählten oder ungezählten Bereich hinter dem SLS-Schalter erfolgt aus der BKE-I-Kassette mit Spannungsabgriffsteckern. Zur Absicherung kann auch hier die Sicherungsbox verwendet werden, die im Raum für Zusatzanwendungen platziert wird. Wichtig: Dieser RFZ ist zu plombieren. Für alle Anschlussvarianten bietet beispielsweise Hager entsprechende Bestückungspakete mit erd- und kurzschlusssicheren Leitungen an.

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