Abbildung von Ladeninfrastruktur

(Quelle: Fraenkische)

Mithilfe des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG), mit dem die Bundesregierung die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie 2018/844 in nationales Recht umgesetzt hat, sollen 1 Mio. öffentliche Ladepunkte bis zum Jahr 2030 entstehen. Seit März 2021 muss bei neu errichteten Wohngebäuden mit mehr als fünf Stellplätzen jeder Stellplatz mit einer Leitungsinfrastruktur ausgestattet werden. Bei Nichtwohngebäuden sind ab sieben Stellplätzen für jeden dritten Stellplatz Schutzrohre für Elektro- und Datenleitungen vorzusehen. Außerdem muss bei Nichtwohngebäuden zusätzlich eine betriebsbereite Ladestation installiert werden. Den Ausbau von Schnell- und Normalladepunkten fördert die Bundesregierung mit 300 Mio. €.

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