Fehlerstromschutz für Wärmepumpen und PV-Anlagen

Fehlerstromschutz für Wärmepumpen und PV-Anlagen (Quelle: Doepke)

Doch ist überhaupt in jedem Fall eine Fehlerstromschutzeinrichtung (auch „RCD“ – kurz für engl. residual current device) für Wärmepumpen erforderlich? Unterscheiden wir zunächst zwischen Installationen für Wärmepumpen, die fest angeschlossen sind gegenüber denen, die mit einem Stecker, bzw. einer Steckdose ausgestattet sind.

Endstromkreise mit Steckdose

Bei Endstromkreisen mit Steckdosen sind die normativen Vorgaben eindeutig: Nach DIN VDE 0100-410 (Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-41: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen elektrischen Schlag) müssen bei Endstromkreisen mit Steckdosen mit einem Bemessungsstrom bis einschließlich 32 A Fehlerstromschutzeinrichtungen mit einem Bemessungsdifferenzstrom ≤30 mA vorgesehen werden. Wenn im Fehlerfall glatte Gleichfehlerströme >6 mA auftreten können, dann muss diese RCD vom Typ B oder B+ sein.

Fest angeschlossene Wärmepumpe

Bei fest angeschlossenen Wärmepumpen ist die Wahl der Fehlerstromschutzeinrichtung auch abhängig vom Stromversorgungssystem.

In TT-Stromversorgungssystemen (TT für frz. terre terre „Erde Erde“) können die Abschaltzeiten nach DIN VDE 0100-410, Tabelle 41.1 bei Erdschluss in der Regel nur durch eine RCD gewährleistet werden. Auch hier ist also eine RCD notwendig.

Für TN-Systeme (TN für frz. terre neutre „neutrale Erde“) sind die Vorgaben nicht ganz so eindeutig. In der Regel ist hier eine Überstrom-Schutzeinrichtung ausreichend, um die Abschaltzeiten einzuhalten, die nach DIN VDE 0100-410, Abschnitt 411.3 gefordert sind. Dennoch gibt es verschiedene Gründe, die auch in diesem Fall den Einsatz einer RCD erfordern:

  • Der Einbau der Wärmepumpe erfolgt in einer feuergefährdeten Betriebsstätte nach DIN VDE 0100-420 (Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 4-42: Schutzmaßnahmen – Schutz gegen thermische Auswirkungen), Abschnitt 422.3. Hier ist für Stromkreise ohne Steckvorrichtung eine RCD mit einem Bemessungsdifferenzstrom ≤ 300 mA vorzusehen.
  • Die Installation befindet sich in einer landwirtschaftlichen Betriebsstätte. Nach DIN VDE 0100-705 (Errichten von Niederspannungsanlagen – Teil 7-705: Anforderungen für Betriebsstätten, Räume und Anlagen besonderer Art – Elektrische Anlagen von landschaftlichen und Gartenbaulichen Betriebsstätten), Abschnitt 705.4.41, ist auch hier für Stromkreise ohne Steckvorrichtung eine RCD mit einem Bemessungsdifferenzstrom ≤ 300 mA vorzusehen.
  • Auch der regionale Energieversorger kann in einigen Fällen den Einsatz einer RCD fordern.
  • Und natürlich kann auch der zuständige Elektroinstallateur nach Einschätzung der Gegebenheiten den Einsatz einer RCD auch in TN-Systemen mit fest angeschlossener Wärmepumpe empfehlen.

Einer der maßgeblichen Gründe für den Einsatz einer RCD ist jedoch die Empfehlung oder sogar Anforderung des Wärmepumpenherstellers. Die meisten Hersteller geben mittlerweile eine solche Empfehlung, denn nicht nur die Beschaffenheit der Wärmepumpe selbst kann den Einsatz einer RCD erfordern, sondern auch die Umgebung, in der sie installiert wird. Wärmepumpen stehen meist im Außenbereich und sind oft rauen oder unbekannten Umgebungsbedingungen ausgesetzt. 

Sobald die Möglichkeit besteht, dass die geforderten Abschaltzeiten bei Erdschluss durch Überstrom-Schutzeinrichtungen nicht eingehalten werden können, gehen Wärmepumpen-Hersteller kein Risiko ein. Dabei spielen neben der allgemeinen Erhöhung des Schutzpegels auch Gewährleistungsfragen eine Rolle. Errichter einer Wärmepumpenanlage sollten die Herstellerempfehlungen auch hinsichtlich des RCD-Typs berücksichtigen.

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