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Die enorme Antragsflut im Januar vor allem für Anträge für die EH55-Neubauförderung habe die bereit gestellten Mittel deutlich überstiegen. Angesichts der vorläufigen Haushaltsführung musste die KfW laut Bundesregierung das Programm daher am 24. Januar mit sofortiger Wirkung stoppen.
Die Förderung für Sanierungen sei vorläufig gestoppt worden und werde wieder aufgenommen, sobald entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt sind. Über die Zukunft der Förderung für EH40-Neubauten werde vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel im Energie- und Klimafonds und der Mittelbedarfe anderer Programme zügig entschieden. Ebenso werde über den Umgang mit den bereits eingegangenen, aber noch nicht beschiedenen EH55- und EH40-Anträgen entschieden. Auch für diese Anträge reichten derzeit die bereitgestellten Haushaltsmittel nicht aus. Um keine Liquiditätslücken für baureife Projekte auf Seiten der Antragsteller entstehen zu lassen, würden Bundesregierung und KfW ein Darlehensprogramm prüfen, das Kredite für alle Antragsteller anbietet, deren Anträge nicht bewilligt wurden. Damit solle auch auf etwaige Härtefälle bei privaten Bauherren nach Ende der Förderung reagiert werden. Nicht betroffen vom Programmstopp ist die vom BAFA umgesetzte BEG-Förderung von Einzelmaßnahmen in der Sanierung (Heizungstausch usw.).
Wolfgang Weber, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung, sagte zum Antrags- und Zusagestopp: „Der Programmstopp der BEG bei der KfW für die Förderung des Effizienzhaus 40 (EH 40) ist ein herber Rückschlag für die Erreichung der Klimaziele im Gebäudesektor. Betroffen sind alle Vorhaben im energetischen Neubau und Sanierungsbereich auf Basis des EH-40-Standards. Mit dem vorläufigen Programmstopp wird die Chance vertan, dass die im Gebäudesektor dringend notwendige Dekarbonisierung durch Elektrifizierung und Digitalisierung endlich Fahrt aufnehmen kann – und somit die Klimaziele im Gebäude erreicht werden können. Zudem schürt dies unnötig Verunsicherung bei Bauverantwortlichen und Investorinnen und Investoren. Planungssicherheit ist ein hohes Gut und muss gewährleistet sein. Weitere negative Auswirkungen: Bereits gesetzte Projekte für das Handwerk entfallen und die durchgeführten Bewertungen von Energieberatern sind zum jetzigen Zeitpunkt hinfällig. Die Politik muss hier Verlässlichkeit signalisieren, indem die Fortsetzung der gesamten BEG schnellstmöglich wieder hergestellt wird – ein Förderstopp in anderen Bereichen der BEG muss verhindert werden. Nur so kann vermieden werden, dass die energetische Ertüchtigung von Gebäuden wie auch Neubauten hinter die Anforderungen der Klimaschutzziele zurückfallen. Insbesondere würde es ohne die Fortsetzung der Förderung immer unrealistischer, die notwendigen Sanierungsraten und damit die Einsparziele im Gebäudesektor für dieses wie auch für die Folgejahre zu erreichen.“