Trennungsabstand einhalten

Abbildung von Generatoranschlusskästen

Generatoranschlusskästen mit Blitz- und Überspannungsschutz verlangen nur minimalen Installationsaufwand (Quelle: Obo Bettermann)

Bei der Installation der PV-Anlage und des äußeren Blitzschutzsystems sollte grundsätzlich darauf geachtet werden, dass der Trennungsabstand zwischen dem PV-System und der äußeren Blitzschutzanlage sowie zu weiteren Dachaufbauten, wie Dachrinnen oder Antennenanlagen, eingehalten wird. Denn nur so werden gefährliche Blitzteilströme auf metallischen sowie elektrischen Installationen sicher vermieden werden. Wird der Trennungsabstand eingehalten, kann der Blitzstrom nicht direkt in die PV-Anlage eingekoppelt werden, sondern wird über die Blitzschutzanlage in die Erde abgeleitet. In diesen Fällen ist ein Überspannungsschutzgerät vom Typ 2 (Class II) zum Schutz des Wechselrichters auf der DC-Seite ausreichend.

Ist der Trennungsabstand nach VDE 0185-305-3 (IEC/ EN 62305-3) aus baulichen Gründen nicht einzuhalten, muss die PV-Anlage in die Blitzschutzanlage eingebunden werden. Zum Schutz der DC-Seite sind in solchen Fällen Überspannungsschutzgeräte vom Typ 1 (Class I) oder Kombiableiter vom Typ 1+2 (Class I+II) erforderlich.

Die Position der notwendigen Fangeinrichtungen müssen nach VDE 0185-305-3 (IEC/ EN 62305-3) geplant werden. Die Fangstangen sind so anzuordnen, dass alle Teile der zu schützenden Anlage im Schutzbereich der Fangeinrichtung liegen. Bei einer äußeren Blitzschutzanlage sind die Positionen der Fangmasten oder Fangstangen so zu wählen, dass keine Verschattung der PV Module stattfindet. Bereits ein Kernschatten reicht aus, um Leistungseinbußen des gesamten Strings nach sich zu ziehen. Gleichzeitig ist darauf zu achten, dass sich das PV-System weiterhin im Schutzbereich der Fangstangen befindet.

Mit dem hochspannungsfesten, isolierten „isCon“-System von Obo kann der Trennungsabstand sicher eingehalten werden. Die isolierten Fangeinrichtungen „isFang“ mit der „isCon“-Ableitung sind getestet nach VDE V 0185-561-8 (IEC TS 62561-8) [5] und minimieren bei fachgerechter Planung die Beschattung. Das erhöht die Wirtschaftlichkeit der gesamten Anlage.

Überspannungsschutz: Alle Seiten zuverlässig absichern

Überspannungsschutz für PV-Anlagen hat immer zwei Seiten: Sowohl auf der Gleichspannungs- (DC) als auch auf der Wechselspannungsseite (AC) können Überspannungen ins System eingekoppelt werden. Als Folge kann beispielsweise der Wechselrichter beschädigt werden.

Bei Anlagen ohne ein äußeres Blitzschutzsystem ist Überspannungsschutz auf der DC-Seite normativ nicht gefordert. Dennoch ist der Einsatz dringend zu empfehlen, damit die Photovoltaikanlage bei auftretenden Überspannungen geschützt ist. Solche Überspannungen entstehen beispielsweise durch Schalthandlungen im Netz. Um den Wechselrichter bestmöglich zu schützen, sollten Schutzgeräte sowohl auf der Gleich als auch auf der Wechselspannungsseite direkt an den Eingängen als auch am Ausgang eingesetzt werden.

Als besonders praktisch haben sich die vorkonfektionierten Photovoltaik-Systemlösungen aus dem Obo Portfolio erwiesen. Die Generatoranschlusskästen mit Blitzund Überspannungsschutz verlangen nur minimalen Installationsaufwand und sind in zwei verschiedenen Varianten erhältlich: Sowohl mit Typ-1+2-Ableiter für Gebäude mit äußerer Blitzschutzanlage als auch mit Typ2-Ableiter für Gebäude ohne äußere Blitzschutzanlagen. Es sind Varianten für bis zu drei Maximum-Power-PointTracker (MPPT) ebenso wie Varianten für bis zu vier Strings je MPPT verfügbar. Erdung: Die Basis für einen zuverlässigen Blitzschutz Bei PV-Aufdachanlagen ohne Blitzschutzsystem ist für Neubauten in Deutschland ein Fundamenterder nach DIN 18014 [6] zu installieren. Bei PV-Aufdachanlagen mit Blitzschutzsystem sind zusätzlich die Anforderungen der VDE 0185-305-3 zu berücksichtigen. Bei PV Freiflächenanlagen müssen die Anforderungen der VDE 0185-305-3 beim Erden ebenso berücksichtigt werden.

Die Erdungsanlagen werden normativ in Typ A und Typ B Erder unterschieden. Unter Typ A Erdungsanlagen fallen beispielsweise Schraub- und Rammfundamente, wenn diese den Anforderungen der VDE 0185-561-2 [7] entsprechen. Hierbei ist in Abhängigkeit vom gewählten Material nicht nur ein Mindestquerschnitt einzuhalten, es müssen auch mechanische sowie elektrische Eigenschaften berücksichtigt werden. Zu den Erdungsanlagen Typ B gehören Platten- und Streifenfundamente. Nach VDE 0185-305-3 Beiblatt 5 haben diese eine reduzierte Erderwirkung und sind durch weitere Erdungsmaßnahmen wie Maschenerder (20 m × 20 m) oder Tiefenerder zu erweitern. Für beide Fälle finden sich im Obo-Portfolio mit Tiefenerdern mit Ø 20 mm bzw. Ø 25 mm, Drähten mit Ø 10 mm sowie mit Bändern verschiedener Abmessungen, beispielsweise 30 mm × 3,5 mm oder 40 mm × 4 mm, die passenden Lösungen.

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