Neue Regelungen für Betoninstallation
Aktuelle normative Neuerungen legen fest, dass Rohre für die Verlegung in oder durch Beton mit mittlerer oder höherer Druckfestigkeit gekennzeichnet sein müssen. Die Rohrsysteme von Fränkische sind bereits an die überarbeiteten Anforderungen angepasst
(Quelle: Fränkische)
Die neugefasste DIN VDE 0100-520 (VDE 0100-520), die die Mindestanforderungen von Elektroinstallationsrohrsystemen unter Berücksichtigung des Verlegeorts festlegt, schließt biegsame, sich selbst zurückbildende Rohre von der Betoninstallation aus. Rohre für die Verlegung in oder durch Beton müssen im fünfstelligen Klassifizierungscode mit mittlerer oder höherer Druckfestigkeit gekennzeichnet sein, also mindestens die Einordnung 3 (750 N) an erster Stelle aufweisen. Zudem müssen Elektroinstallationsrohre in der fünften Klassifizierungs-Stelle, die den Widerstand gegen die Biegung festlegt, mit den Ziffern 1 (starr) oder 2 (biegsam) klassifiziert sein. Somit dürfen biegsame, sich selbst zurückbildende Rohre mit der Ziffer 3 nicht in Beton verwendet werden.
Eine sichere Lösung für die Leerrohrinfrastruktur in Beton liefert Fränkische mit dem biegsamen Wellrohr FFKuS-EM-F Highspeed. Das Kunststoffwellrohr hat eine hochgleitfähige Innenschicht und eine speziell gestaltete Außenhaut.
Die Anforderung an die Deckenmontage wurde im Zuge der Änderungen praxisgerecht angepasst. Zukünftig gilt, dass Elektroinstallationsrohre mit mittlerer Druckfestigkeit (Klassifizierung 3) ohne Berücksichtigung des Befestigungsabstands zum Einsatz kommen dürfen. Bisher war dies nur mit Elektroinstallationsrohren mit schwerer Druckfestigkeit (Klassifizierung 4) möglich.