Für viele Bereiche verpflichtend

Tabelle von V-Verdrahtung. Überspannungsableiter mit V-Verdrahtung.

Überspannungsableiter mit V-Verdrahtung. (Quelle: Raycap)

Die neuen Regelungen sind verpflichtend für elektrische Anlagen in den Bereichen Medizin, öffentlichen und staatlichen Einrichtungen wie Museen, Schulen und Kirchen, aber auch für gewerbliche und in ­dustrielle Gebäude wie Hotels, Banken, Industrie- oder landwirtschaftliche Betriebe – und eben für Wohnhäuser: Finden sich dort Geräte der Überspannungskategorie I und II wie Computer, TV- ­Geräte, Wasch ­maschinen oder Geschirrspüler, schreibt die DIN VDE 0100-443 einen ent ­sprech ­enden Schutz vor. Auch für selbst erzeugte Überspannungen durch das Schalten hoher Lastströme von Klimaanlagen oder Durch ­lauf ­erhitzer sind Schutzmaßnahmen er ­forderlich. Gleiches gilt für alle metallischen Leitungen wie Gas-, Wasser- und elektrische Leitungen, die in ein Gebäude herein- oder herausführen. Auch sie sind potenzielle Übertragungs ­elemente für Überspannungen.

Für Steuer- und Kommunikationsgeräte beispielsweise rund um das T ­hema Smart Home schreibt die DIN VDE 0100-443 Überspannungsschutz indes nicht explizit vor. Da in der Niederspannungsversorgung jedoch ohnehin ein Schutz erforderlich ist, sei er auch für so sensible Geräte und Informationssysteme empfehlenswert. Wie wichtig solch ein Überspannungsschutz ist, zeigt in ­des eine Analyse eines großen Sachversicherers in Deutschland: Demnach sind 30 % aller Elektronikschäden auf Überspannungen zurückzuführen.

Klare Vorgaben für Überspannungs-Schutzeinrichtungen

Um potenzielle Schäden zu vermeiden, beschreibt die DIN VDE 0100-534 detailliert die richtige Installation eines Überspannungsschutzes, eines sogenannten "Surge Protection Device" – kurz SPD: Installateure sollen die Ableiter so nah wie möglich am Einspeisepunkt der elektrischen Anlage installieren. So können SPD alle nachfolgenden elektrischen Geräte schützen. In der Regel befinden sich die Geräte in der Hauptverteilung nah am Gebäudeeintritt und damit auch nah an der Hauptleitung des Energieversorgers. Lässt sich eine Installation vor dem Zähler nicht realisieren, muss der Installateur sie zwingend vor dem RCD (FI-Schalter) einbauen. 

Auch die Reichweite der SPD legt die DIN VDE 0100-534 fest: Der maximal zulässige Abstand zwischen dem Überspannungsableiter und den zu schützenden Geräten sollte nicht mehr als 10 m Leitungslänge betragen. Überschreitet die Leitung diese Distanz, muss der Anwender einen zusätzlichen Überspannungsableiter so nah wie möglich an dem betreffenden Gerät einbauen lassen. Dafür stehen dem Anwender nach dem Schutz im Einspeisepunkt Ableiter der Typen 2 und 3 zur Verfügung. 

Anwender, die ihre Gebäude vor direkten Blitzeinschlägen schützen oder mit externen Blitzschutzsystemen ausge ­stattet haben, müssen laut DIN VDE 0100-534 zwingend einen SPD des Typs 1 installieren. Gleiches gilt für Einrich ­tungen mit Freileitungsanschluss. Der Grund: Der "letzte" Mast ist eine Gefahr für einen direkten Blitzeinschlag.

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