Checkliste zur optimalen Sprachsteuerung

Smart-Home-Besitzer, die sich dazu entscheiden, ihre an das KNX-Netzwerk angebundenen Geräte mit einem digitalen Assistenten zu verbinden, treffen eine gute Wahl. Damit die neue Errungenschaft aber nicht zu einer zeitraubenden Belastung wird, sind bei der Einrichtung einige Dinge zu beachten.

  • Zu steuernde Komponenten benennen:
    Bereits im ETS-Projekt – und damit in der Visu – ist es essenziell, den Geräten oder Lampen passende Namen zu geben. "Licht Flur" reicht beispielsweise nicht aus, wenn sich das Haus auf mehrere Stockwerke verteilt. "Licht Flur 1. OG" ist deutlich treffender. Gleichzeitig sollte man versuchen, möglichst kurze Namen zu vergeben.

  • Definition von Räumen:
    Insbesondere wenn Eigenheimbesitzer mehrere digitale Assistenten verwenden, kann es ratsam sein, ihnen jeweils feste Räume zuzuweisen. Gleichzeitig ist es möglich, auch die KNX-Geräte einem festen Assistenten zuzuordnen. Wenn ein Echo-Gerät beispielsweise im Flur steht und man es bittet, das Licht dort auszuschalten, dann wird auch nur genau dort das Licht ausgehen.

  • Mehrere Geräte gruppieren:
    Vor allem in größeren Räumen, etwa in Wohn- oder Esszimmern, gibt es häufig verschiedene Lichtquellen. Wenn der Bewohner das Haus verlässt, ist es natürlich praktisch, dem digitalen Assistenten nur den Befehl zu geben "Alle Lichter ausschalten" – und schon ist das Licht aus. Dafür ist es notwendig, alle Lichter eines Raums zu gruppieren und dem jeweiligen Assistenten zuzuweisen.

  • Alexa-Routinen nutzen:
    Über die Alexa-App lassen sich bequem Routinen festlegen. So ist es beispielsweise mit dem Sprachbefehl "Alexa, guten Morgen" möglich, das Licht in festdefinierten Räumen anzuschalten. Wer über eine smarte Kaffeemaschine verfügt, kann sich mit diesem Sprachbefehl auch den ersten Kaffee am Morgen zubereiten lassen. Die Möglichkeiten für individuelle Alexa-Routinen kennen dabei fast keine Grenzen. 

Lorenz Rohrmann ist leitender Manager von Peaknx und Geschäftsführer der Peak-Networks GmbH.
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