Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG

Steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG (Quelle: Sonepar)

Zu den steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zählen Wärmepumpen, Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge, Raumkühlgeräte, sowie Batteriespeicher, mit einem möglichen Netzbezug von je mehr als 4,2 kW. Im Falle einer Störung der Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Netzes, ist der Netzbetreiber verpflichtet, die SteuVE im nötigen Umfang im betroffenen Netzbereich in der Leistungsaufnahme zu reduzieren – allerdings nicht vollständig abzuschalten. Als Mindestleistungsbereitstellung gilt ebenfalls 4,2 kW, um die Grundfunktion der Anlagen aufrechtzuerhalten.

Im Gegenzug profitieren Anlagenbetreiber von reduzierten Netzentgelten im Rahmen einer sogenannten privilegierten Netznutzung. Eine weitere Änderung betrifft Ladeeinrichtungen mit einer Ladeleistung bis 11 kW: Sie bedürfen keiner Genehmigung durch den Netzbetreiber, sie müssen dem Netzbetreiber lediglich gemeldet werden.

Für Elektrofachbetriebe bedeutet das: Die Installation solcher Anlagen ist nicht mehr nur eine Frage der elektrischen Leistung und Absicherung, sondern zunehmend auch eine Frage der Einbindung in ein steuerbares und kommunikationsfähiges Energiesystem.

Ein wachsender Markt mit neuen technischen Anforderungen

Die Zahl leistungsstarker elektrischer Verbraucher nimmt stetig zu. Wärmepumpen ersetzen fossile Heizsysteme, Photovoltaikanlagen werden häufiger mit Batteriespeichern kombiniert, und Elektromobilität sorgt für zusätzliche Lasten im Niederspannungsnetz.

Viele dieser Systeme fallen künftig unter die Regelungen des § 14a EnWG. Damit wird der überwiegende Teil neuer Wärmepumpen- oder Ladeinfrastrukturprojekte im Wohn- und Gewerbebereich auch unter dem Gesichtspunkt der Steuerbarkeit geplant werden müssen.

Für das Elektrohandwerk entstehen daraus zusätzliche Aufgaben: Neben der Installation der Geräte selbst müssen passende Steuerkomponenten integriert, Kommunikationsschnittstellen beachtet und der Anschluss korrekt beim Netzbetreiber angemeldet werden.

Messinfrastruktur als Grundlage der Steuerung

Eine zentrale Rolle spielt das intelligente Messsystem (iMSys). Es besteht aus einer modernen Messeinrichtung – also dem digitalen Zähler – und einem Smart‑Meter‑Gateway als Kommunikationsmodul. Diese Infrastruktur ermöglicht die sichere Übertragung von Mess‑ und Steuerdaten zwischen Netzbetreiber, Messstellenbetreiber und Anlagensteuerung.

Über das Smart‑Meter‑Gateway kann der Netzbetreiber Netzzustände überwachen und im Bedarfsfall mittels verschiedener Steuerboxen steuerbare Verbrauchseinrichtungen ansteuern. Der bundesweite Rollout intelligenter Messsysteme schreitet voran, erfolgt aber regional unterschiedlich schnell. Deshalb existieren derzeit präventive Übergangslösungen, etwa Schaltbefehle über Rundsteuertechnik oder Zeitschaltuhren. Für Installationsbetriebe bedeutet das, dass in der Praxis verschiedene technische Lösungen parallel im Einsatz sein können.

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