Gebäude mit äußerer Blitzschutzanlage

Abbildung von Überspannungsschutz. Notwendigkeit von Überspannungschutz-maßnahmen gemäß DIN VDE 0100-443 (VDE 0100-443) [1]: Ist d > dc sind Überspannungsschutz-maßnahmen gefordert.

Notwendigkeit von Überspannungschutz-maßnahmen gemäß DIN VDE 0100-443 (VDE 0100-443) [1]: Ist d > dc sind Überspannungsschutz-maßnahmen gefordert. (Quelle: Obo Bettermann GmbH)

Abbildung von Überspannungsschutz. Normenübersicht.

Normenübersicht. (Quelle: Obo Bettermann GmbH)

Bei Gebäuden mit äußerer Blitzschutzanlage ist bereits die erste Überspannungsschutzstufe als Blitzschutzpotentialausgleich (Ableiter Typ 1) zum Personen- und Gebäudeschutz nach DIN EN 62305 (VDE 0185-305) Teil 3 [2] vorgegeben.
Im Falle eines direkten Blitzeinschlags darf die über die Erdungsanlage eingekoppelte Blitzteilenergie keine Überschläge verursachen, da letztere Personen und das Gebäude gefährden. Um sicher vor diesen Gefahren zu schützen, muss verhindert werden, dass das Potential des Gebäudes gegenüber sämtlichen eingeführten Versorgungszuleitungen erheblich angehoben wird. Durch die Installation von blitzstromtragfähigen Überspannungsschutzableitern vom Typ 1 direkt am Gebäudeeingang wird dieser Schutz sichergestellt.

Ist zusätzlich seitens des Planers oder Betreibers die DIN EN 62305 (VDE 0185-305) Teil 4 [3] mit dem zusätzlichen Schutzziel "elektronische Einrichtung" vorgegeben, sind auch die zusätzlichen Überspannungsschutzmaßnahmen gemäß DIN VDE 0100-534 (VDE 0100-534) [4] vorzunehmen. Sind hingegen keine weiteren Vorgaben bekannt und das Gebäude ist mit elektrischen/elektronischen Systemen ausgestattet, so ist zusätzlich noch gemäß DIN VDE 0100-443 (VDE 0100-443) [1] die Notwendigkeit von Überspannungsschutzmaßnahmen zu ermitteln.

Die zusätzlichen Anforderungen der DIN EN 62305 (VDE 0185-305) Teil 4 [3] verlangen in den meisten Anwendungsfällen den koordinierten Einsatz von Überspannungsschutzableitern vom Typ 1 mit Überspannungsschutzmaßnahmen in Unterverteilungen und an Endgeräten.
Zusätzlich enthält diese Norm Anforderungen an die Einteilung des Gebäudes in Blitzschutzzonen, bevorzugt durch den Einsatz von Schirmungsmaßnahmen an Wänden, Fundamenten und Decken. An den jeweiligen Zonenübergängen muss der Einsatz von Überspannungsschutzmaßnahmen berücksichtigt werden.

Auch hier informiert die DIN EN 62305 (VDE 0185-305) Teil 4 [3] über Details: Einerseits zur Ausführung von EMV-Schirmungsmaßnahmen, zum Beispiel zur Maschenweite der Fundamenterder, andererseits zur Ausführung der Überspannungsableiter, wie Typ, Bemessungsstärke, Bemessungsspannung, Schutzpegel und Beschaltung. Die Auslegung der Ableiter vom Typ 1 in Bezug auf das Ableitvermögen kann je nach festgelegter Blitzschutzklasse variieren.

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