DIN VDE 0100-534 definiert wirksamen Schutzbereich

Grafik zum Thema. Bei Überschreitung einer Leitungslänge von 10 m zwischen Überspannungs-Schutzeinrichtung und zu schützendem Betriebsmittel sind zusätzliche Überspannungs-Schutzeinrichtungen beispielsweise in der Unterverteilung vorzusehen.

Bei Überschreitung einer Leitungslänge von 10 m zwischen Überspannungs-Schutzeinrichtung und zu schützendem Betriebsmittel sind zusätzliche Überspannungs-Schutzeinrichtungen beispielsweise in der Unterverteilung vorzusehen. (Quelle: Hager)

In der ebenfalls überarbeiteten DIN VDE 0100-534 (VDE 0100-534) ist geregelt, welcher Überspannungs-Typ in welchen Fällen zu wählen ist und wo dieser in der elektrischen Anlage installiert werden sollte. Dabei gilt generell, dass Überspannungs-Schutzeinrichtungen vom Typ 1 bei Gebäuden mit äußerem Blitzschutzsystem (Blitzableiter) und/oder Freileitungseinspeisung zu installieren sind. Überspannungs-Schutzeinrichtungen vom Typ 2 hingegen sind bei Gebäuden mit Erdeinspeisung zu installieren. Ergänzend weist die Norm darauf hin, dass zudem der Einbau zusätzlicher Schutzeinrichtungen erforderlich sein kann, um empfindliche Betriebsmittel auch vor Überspannungen zu schützen, die nicht über das Niederspannungsverteilnetz in die häusliche Installation gelangen – beispielsweise solche, die durch Schalthandlungen elektrischer Verbraucher in der Anlage ausgelöst werden. Generell wird empfohlen, die Niederspannungsanlage darüber hinaus vor Überspannungen zu schützen, die über Telefon- oder Datenleitungen beziehungsweise aus dem Gebäude herausgehende Energieleitungen eingekoppelt werden können.

Werden Leitungslängen von 10 m zwischen Überspannungs-Schutzeinrichtungen und zu schützendem Betriebsmittel überschritten, sollten zusätzliche Überspannungs-Schutzeinrichtungen vorgesehen werden. Am einfachsten lassen sich die normativen Vorgaben zum Überspannungsschutz mit sogenannten Kombiableitern umsetzen, da diese wie bereits erwähnt die Schutzfunktionen der Überspannungs-Schutzeinrichtungen vom Typ 1, Typ 2 und auch Typ 3 in einem Gehäuse vereinen.

So hat beispielsweise Hager eine komplett neue Produktrange mit vier Kombiableitern zur Installation auf dem 40-mm-Sammelschieneneinbau entwickelt, mit denen sich sämtliche in der Praxis anzutreffende Gebäude und Einrichtungen in TNC-, TNS- sowie in TT-Systemen normgerecht schützen lassen. Das betrifft sowohl Gebäude mit Freileitungs- und Erdeinspeisung als auch solche mit und ohne äußeren Blitzschutz.

Der Vorteil der Hager Kombiableiter liegt in der Sammelschienenmontage: Da diese im unteren Anschlussraum erfolgt, ist eines dieser Geräte ausreichend, um ein Gebäude zu schützen. Dies ist sogar dann der Fall, wenn in einem größeren Gebäude mehrere Zählerplätze oder sogar Zählerschränke nebeneinander montiert und miteinander verbunden sind – schneller, einfacher und wirtschaftlicher lässt sich ein normgerechter Überspannungsschutz kaum realisieren.

Stefan Fritzenwanker ist als Marktmanager Zweckbau für die Hager Vertriebsgesellschaft mbH & Co. KG in Blieskastel tätig.
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