DIN VDE 0100-443: Überspannungsschutz wird Pflicht in Wohn- und Bürogebäuden

Abbildung von Kombiableiter. Kombiableiter vereinen die Schutzfunktionen von Überspannungs-Schutzeinrichtungen der Typen 1, 2 und 3 in einem Gehäuse.

Kombiableiter vereinen die Schutzfunktionen von Überspannungs-Schutzeinrichtungen der Typen 1, 2 und 3 in einem Gehäuse. (Quelle: Hager)

Die DIN VDE 0100-443 (VDE 0100-443) beschreibt Anforderungen, die dem Schutz vor transienten Überspannungen aus dem Stromversorgungsnetz infolge von Schaltvorgängen dienen. Sie beschreibt jedoch nicht die Anforderungen für den Schutz bei transienten Überspannungen infolge direkter Blitzeinschläge in die bauliche Anlage oder infolge von Blitzeinschlägen neben der baulichen Anlage. Vor diesem Hintergrund ist in der Norm geregelt, wann in Niederspannungsanlagen ein Überspannungsschutz zu installieren ist. Das war bisher unter anderem der Fall, wenn transiente – also kurzzeitige – Überspannungen Auswirkungen auf Menschenleben haben können. Hierunter fallen als typische Anwendungsbeispiele Anlagen für Sicherheitszwecke oder Krankenhäuser. Aber auch bei öffentlichen Einrichtungen und Kulturbesitz wie öffentlichen Dienstleistungsanbietern, Telekommunikationszentren und Museen mussten auch bisher schon Überspannungs-Schutzeinrichtungen installiert werden. Gleiches gilt für Gebäude mit Gewerbe- und Industrieaktivitäten wie Hotels, Banken, Produktions- und Handelsbetriebe oder Bauernhöfe.

In der aktualisierten Neufassung DIN VDE 0100-443 (VDE 0100-443):2016-2 sind jedoch mehrere Anwendungsbereiche neu hinzugekommen. Das sind unter anderem Orte mit großen Menschenansammlungen, zum Beispiel große Gebäude, Büros oder auch Schulen. Zudem sind Orte zu schützen, in denen sich Einzelpersonen aufhalten wie Wohngebäude oder kleine Büros, wenn in diesen Gebäuden Betriebsmittel der Überspannungskategorie I oder II errichtet werden. Unter die Überspannungskategorie I fallen Betriebsmittel mit einer Bemessungsstoßspannung von 1,5 kV, die in der Regel elektronische Bauteile enthalten. Dies sind beispielsweise PC, Notebooks, Netzwerkkomponenten, Sever, Fernseher oder auch Hifi-Anlagen. Zur Überspannungskategorie II zählen Betriebsmittel mit einer Bemessungsstoßspannung von 2,5 kV wie Haushaltsgeräte, Maschinen oder auch Werkzeuge. Darüber hinaus sind in der aktualisierten Norm Gebäude gelistet, die nach der DIN VDE 0100-420 als "feuergefährlich" klassifiziert sind wie Scheunen oder Werkstätten für die Holzbearbeitung.

Zudem ist es nach der Norm empfehlenswert, einen Überspannungsschutz bei Betriebsmitteln vorzusehen, die Schaltüberspannungen erzeugen können, wenn diese möglicherweise über der Überspannungskategorie der Anlage liegen. Das kann beispielsweise der Fall sein beim Schalten großer induktiver Lasten wie Motoren oder Transformatoren sowie beim Schalten großer kapazitiver Lasten wie Kondensatorbänken oder Speichereinheiten. Darüber hinaus empfiehlt sich ein Überspannungsschutz grundsätzlich beim Vorhandensein hoher Lastströme und auch bei Generatoreinspeisungen in Niederspannungsanlagen. Die Überspannungs-Schutzeinrichtungen sollten dabei immer möglichst nahe an den Störquellen installiert werden.

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