Symbolbild zum Thema Anlagenprüfung

(Quelle: MBS/PQ-Plus)

Die Abkürzung DGUV steht für die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung. Dieser Verband besteht aus 27 Unfallkassen und neun gewerblichen Berufsgenossenschaften. Hier werden derzeit circa 70 Mio. Menschen gegen die Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert. Die Vorschrift 3 der DGUV beschreibt die Prüfung von elektrischen Betriebsmitteln und Anlagen, die in den Betrieben eingesetzt werden. Die Absicht dieser Vorschrift ist, dass sich die Anlagen in einem ordnungsgemäßen Zustand befinden. So wird das Risiko von Personenunfällen, elektrisch gezündeten Bränden oder Anlagenschäden minimiert.

Da es sich bei der DGUV-V3-Prüfung um eine gesetzliche Vorschrift handelt, sind Unternehmen dazu verpflichtet, diese Prüfung durchzuführen. Versicherungen verweigern im Falle eines Schadens regelmäßig die Zahlung von Leistungen, wenn kein Nachweis über die fristgemäße Prüfung des schadensverursachenden Betriebsmittels vorliegt. Selbst die Kündigung von Policen ist in schwerwiegenden Fällen keine Seltenheit. Dem Unternehmen drohen außer den Ausfällen und Kosten eventuell noch zusätzlich existenzgefährdende Klagen auf Schadensersatz.

So nachvollziehbar diese Vorschrift auch erscheinen mag, so verursacht sie nicht nur erhebliche Kosten für die Betreiber elektrischer Anlagen und ortsfester Maschinen. Für die Prüfung werden oftmals die Anlagen und Maschinen abgeschaltet, um die Isolationsmessung durchzuführen bzw. die Schutzeinrichtungen zu testen. Die zeitlichen Intervalle für die wiederkehrende Prüfung sind in der DGUV-Vorschrift 3 in der Tabelle 1 A aufgelistet. Eine in der Praxis oft diskutierte Frage ist, ob es sich bei den genannten Prüffristen um gesetzliche Vorgaben oder lediglich um Richtwerte handelt.

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