(Quelle: adobestock_Alex/447409812)
An den Brandschutz für PV-Anlagen werden verschiedene Anforderungen gestellt: Die Brandweiterleitung im Bereich von Brandschutzwänden muss sowohl außerhalb als auch innerhalb des Gebäudes unterbunden werden. In den Landesbauordnungen ist ganz klar festgelegt: Brennbare Leitungen dürfen ohne brandschutztechnische Maßnahmen nicht über Brandwände geführt werden. Das gilt auch für PV-Leitungen. Zu groß ist die Gefahr, dass sie im Falle eines Brands das Feuer weiter bis auf die angrenzende Dachfläche führen und damit Brandabschnitte überbrücken. Dennoch sind Einzelfälle denkbar, in denen sich die Führung brennender Leitungen über Brandwände nicht verhindern lässt. In diesen Fällen ist es essenziell, dass die Leitungen geschützt verlegt werden. Das Bundesinnenministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) und der Arbeitskreis Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und kommunaler Verwaltung (AMEV) haben dazu in der Empfehlung Nr. 159 „EltAnlagen 2020“ zwei mögliche Lösungen festgelegt: Die PV-Leitungen können in robusten Edelstahlkanälen verlegt werden oder die Leitungsbündel können mit witterungsbeständigen Kabelbandagen umhüllt werden.