Grundsätzliches rund um die EnEV

Grafik von Vorschriften. Bild 1: Zusammenhang zwischen den Vorschriften.

Bild 1: Zusammenhang zwischen den Vorschriften. (Quelle: FH Rosenheim)

Grafik von Automation. Bild 2: Von der Automation betroffene Gewerke.

Bild 2: Von der Automation betroffene Gewerke. (Quelle: FH Rosenheim)

Grafik von Raumautomation. Bild 3: Beispiel für relevante Fragen der Raumautomation (Auszug)

Bild 3: Beispiel für relevante Fragen der Raumautomation (Auszug). (Quelle: FH Rosenheim)

Die Notwendigkeit zur EnEV ergibt sich durch die EPDB 2010 (Energy Performance of Buildings Directive). Diese von der EU beschlossene Richtlinie ist der gesetzliche Rahmen für Vorgaben, die von den einzelnen Mitgliedsstaaten in jeweils nationales Recht umzusetzen sind. In dieser EU-Richtlinie von 2010 finden sich auch erstmals Forderungen zu intelligenten Messsystemen, aktiven Steuerungssystemen sowie Automatisierungs-, Regelungs- und Überwachungssystemen. Die Bewertungsgrundlagen für den Energiebedarf kommen inhaltlich aus der DIN V 18599 [2]. Schon seit der ersten Version wurden dort die Einflüsse von Gebäudezustand und Anlagentechnik berücksichtigt. Im Dezember 2011 wurde diese Norm jedoch um einen 11. Teil ergänzt, um den Einflüssen durch die Gebäudeautomation Rechnung zu tragen. Der in diesen 11. Teil geflossene Inhalt stammt größtenteils aus der DIN EN 15232 [3] (Bild 1). Grundsätzlich unterscheidet die EnEV 2014 zwei Stufen. Die erste Stufe gilt seit Mai 2014. Die Obergrenzen für den Jahres-Primärenergiebedarf haben sich nicht im Vergleich zur EnEV 2009 verändert. Zur Berechnung muss, sofern nach DIN V 18599 gerechnet wird, der Automationsgrad mit berücksichtigt werden. Mit der zweiten Stufe der EnEV 2014 zum 1. Januar 2016 reduziert sich der erlaubte Jahres- Primärenergiebedarf um 25 %. Erstmals mit der EnEV 2014 wird die Gebäudeautomation berücksichtigt, in dem auf den dazu geschaffenen Teil 11 der DIN V 18599 zurückgegriffen wird. Allerdings ist es wie auch beim Umgang mit den ersten zehn Teilen so, dass diese nicht komplett angewandt werden. Was im Detail zur Anwendung kommt, wird in der EnEV vorgeschrieben.

Automation betrifft viele Gewerke

Bild 2 zeigt eine Übersicht, welche Gewerke letztlich von der Automation betroffen sind. Ein Haken gibt an, dass entweder in der EnEV 2014 oder in der DIN V 18599-11 entsprechende Forderungen bzgl. Automation formuliert sind. Sofern auch nur eine der Passagen eine verbindliche Anforderung aus der EnEV oder eine verbindliche Auswirkung auf die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs hat, erhält der Haken eine grüne Farbe. Falls die Automation des Gewerks zwar erwähnt wird und somit grundsätzlich sinnvoll ist, nicht aber konkret gefordert ist und auch keine direkte Auswirkung auf die Berechnung des Energiebedarfs hat, ist der Haken mit gelber Farbe dargestellt. Sinnvoll ist eine Beschäftigung mit den Automationsvarianten dieser Gewerke trotzdem. Es scheint nur eine Frage der Zeit zu sein, bis auch diese zu Konsequenzen führen. Unabhängig davon ist eine angemessene Umsetzung auch im Interesse von energieeffizientem Gebäudebetrieb sinnvoll. Auch wenn der positive Einfluss noch nicht im Energieausweis ausgewiesen werden kann, tragen diese Maßnahmen wahrscheinlich zur Reduktion der Energiekosten bei. Wenn keine Forderungen zur Automation erhoben werden, wird dies durch ein rotes Kreuz ausgedrückt. Bild 3 zeigt ein Beispiel für Fragen zur Raumautomation samt Bewertung der Auswirkung und Angabe der zuständigen Fachbranche. Deutlich ist zu erkennen, dass die Formulierungen der Fragen und der Antwortmöglichkeiten sehr allgemein gehalten sind. Zur Umsetzung mag versiertes Fach-Know-how erforderlich sein. Bei allen Schritten davor, also bei der Planung oder der allgemeinen Gebäudebewertung, sind die Darstellungen so allgemein, dass diese auch ohne Probleme von Energieberatern, Architekten und Bauingenieuren in Ausschreibungs- und Entscheidungsprozessen berücksichtigt werden können.

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