Fehlerstromschutz für Ladeeinrichtungen

(Quelle: Doepke)

Sicherheitsstandards für Ladesäulen und Wallboxen für Elektrofahrzeuge sind normativ in der Errichtungsbestimmung für Ladeeinrichtungen der Elektromobilität DIN VDE 0100-722 geregelt. Danach muss jeder Anschlusspunkt, also jede Steckverbindung, zum Laden eines Elektrofahrzeugs mit einer eigenen Fehlerstromschutzeinrichtung (RCD) ≤ 30 mA mindestens vom Typ A geschützt werden. Fehlerstromschutzschalter der Typen A oder F können jedoch keine glatten Gleichfehlerströme erfassen und bewerten. Wenn der Gleichfehlerstrom 6 mA übersteigt, führt dies zu einer magnetischen Sättigung des Summenstromwandlers, wodurch die Funktion einer Fehlerstromschutzeinrichtung des Typs A oder F zumindest beeinträchtigt, wenn nicht sogar verhindert wird. 

Ein Schutz vor glatten Gleichfehlerströmen muss also zusätzlich sichergestellt sein. Deshalb ist normativ entweder die Verwendung eines Fehlerstromschutzschalters des Typs B oder die Verwendung eines Fehlerstromschutzschalters des Typs A oder F in Verbindung mit einer Fehlergleichstrom-Überwachungseinrichtung nach IEC 62955 vorgeschrieben. Diese Schutzeinrichtungen können dabei Bestandteil der Festinstallation, beispielsweise in der Elektroverteilung eines Wohnhauses, oder auch Bestandteil einer fest angeschlossenen Ladestation sein.

Bei der Neuinstallation oder Nachrüstung von Ladesäulen oder Wallboxen müssen sowohl die schon vorhandenen elektrotechnischen Infrastrukturen, als auch – wenn vorhanden – die Schutzeinrichtungen in der Ladeeinrichtung selbst beachtet werden.

Fehlerstromschutz des Typs B

Die eine mögliche Variante für eine Ladeeinrichtung ist der Schutz mit Fehlerstromschutzeinrichtungen des Typs B oder B+. Sie erfassen sinusförmige Wechsel-, pulsierende Gleichfehlerströme, Fehlerströme mit Mischfrequenzen ungleich 50 Hz und glatte Gleichfehlerströme.

Bei vorgeschalteten Fehlerstromschutzeinrichtungen des Typs A oder F oder bei unbekannter vorgeschalteter Schutzeinrichtung ist der Schutz durch einen Typ B jedoch nicht geeignet. Die vorgeschalteten Fehlerstromschutzeinrichtungen könnten im schlimmsten Fall ihre Schutzfunktion unbemerkt verlieren. Aus diesem Grund dürfen Fehlerstromschutzeinrichtungen vom Typ B nicht hinter RCD vom Typ A oder Typ F betrieben werden. Sie eignen sich deshalb besonders zum Schutz in Neuanlagen.

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