Laden von Dienstwagen an der heimischen Wallbox nach dem Charge-at-Home-Konzept (Quelle: Phoenix Contact)
In der Praxis steht zunächst die Abrechnung der Stromkosten im Mittelpunkt. Unternehmen müssen klären, wie dienstlich geladene Energiemengen erfasst, nachgewiesen und erstattet werden können. Mindestens genauso wichtig ist jedoch eine zweite Frage: Wer ist für die Wallbox verantwortlich? In der Praxis haben sich zwei grundsätzliche Modelle etabliert. Beim ersten Modell beschafft das Unternehmen die Wallbox, organisiert die Installation und stellt die Ladeeinrichtung dem Mitarbeiter zur Verfügung. Beim zweiten Modell kauft und montiert der Mitarbeiter die Wallbox eigenständig. Das Unternehmen kann diesen Prozess organisatorisch begleiten oder freiwillige Unterstützungsangebote schaffen, ohne selbst Eigentümer der Ladeinfrastruktur zu werden.
Beide Ansätze ermöglichen das Laden des Dienstwagens zu Hause. Die Konsequenzen für Unternehmen und Mitarbeiter unterscheiden sich allerdings deutlich.
Zahlreiche Betreiberpflichten für Unternehmen
Auf den ersten Blick bietet ein Modell, in dem das Unternehmen die Wallbox erwirbt, Vorteile. Der Arbeitgeber kann ein bestimmtes Wallboxmodell vorgeben, technische Standards definieren und den Beschaffungsprozess zentral durchführen. Gerade bei kleineren Flotten erscheint dieser Weg anfangs naheliegend. Mit der zentralen Bereitstellung der Ladeinfrastruktur entsteht jedoch eine zweite Ebene der Verantwortung. Nach DIN VDE 0105- 100 muss jede elektrische Anlage einem Betreiber zugeordnet werden. Betreiber ist die Person oder Organisation, die die Gesamtverantwortung für den sicheren Betrieb der Anlage trägt. Dabei ist der Betreiber nicht zwangsläufig identisch mit dem Eigentümer.
Werden Wallboxen durch das Unternehmen gewählt, gekauft und für dienstliche Zwecke zur Verfügung gestellt, kann sich im Einzelfall die Frage ergeben, ob daraus auch Betreiberpflichten resultieren. Eine pauschale rechtliche Bewertung ist nicht möglich. Unternehmen sollten diesen Aspekt dennoch frühzeitig prüfen und sauber dokumentieren. Je nach Ausgestaltung können mit einer Betreiberrolle konkrete Aufgaben verbunden sein. Dazu gehören die Organisation eines sicheren Betriebs, die Dokumentation relevanter Maßnahmen, die Umsetzung beziehungsweise Veranlassung erforderlicher Prüfungen sowie die Nachweisführung im Schadensfall.
Besonders wichtig sind in diesem Zusammenhang die Vorgaben der DGUV-Vorschrift 3. Sie verlangt, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden. Dies betrifft Prüfungen vor der ersten Inbetriebnahme, nach Änderungen oder Instandsetzungen sowie wiederkehrenden Kontrollen in festgelegten Zeitabständen. Für Unternehmen bedeutet das: Wenn sie als Betreiber einer Wallbox eingeordnet werden, reicht es nicht aus, die Anlage einmal installieren zu lassen. Zusätzlich muss geregelt werden, wer die Prüfung arrangiert, welche Fristen gelten, wer die Kontrolle übernimmt und wo die Ergebnisse dokumentiert werden.
Mit zunehmender Flottengröße steigt der Aufwand deutlich. Während einzelne Heimladepunkte noch überschaubar sein können, wird die Verwaltung mehrerer dutzend oder sogar hundert Ladepunkte schnell komplex. Unternehmen müssen dann nicht nur Ladevorgänge abrechnen, sondern ebenfalls Prüffristen und -protokolle, Zuständigkeiten und unter Umständen Mängelbeseitigungen an dezentralen Standorten organisieren.