Modell 2: Anlagenmiete

Grafik zum Thema. Beim Anlagenmietmodell hat das Wohnungsunternehmen ausschließlich ein qualitatives Investment und generiert über die Verpachtung der PV-Anlage zusätzliche Einnahmen. Die Mieter profitieren von einem günstigen Strompreis.

Beim Anlagenmietmodell hat das Wohnungsunternehmen ausschließlich ein qualitatives Investment und generiert über die Verpachtung der PV-Anlage zusätzliche Einnahmen. Die Mieter profitieren von einem günstigen Strompreis. (Quelle: Vaillant)

Grafik zum Thema. Durch die Kooperation von Vaillant und Prosumergy werden Wohnungsunternehmen mehrere Modelle der Zusammenarbeit angeboten, von denen alle Beteiligten profitieren.

Durch die Kooperation von Vaillant und Prosumergy werden Wohnungsunternehmen mehrere Modelle der Zusammenarbeit angeboten, von denen alle Beteiligten profitieren. (Quelle: Vaillant)

Einen umfangreicheren Service bietet das PV-Anlagenpachtmodell, das die von professionellen Wohnungsunternehmen am häufigsten gewählte Variante darstellt. Das Wohnungsunternehmen investiert hierbei wiederum in die PV-Technik, überträgt den Betrieb der Anlage aber in Verpachtung an Prosumergy. Dadurch wird das Unternehmen selbst zum Betreiber der PV-Anlage. Es kümmert sich insofern auch um die Fernüberwachung und den Betrieb. Die Vermietung der PV-Anlage stellt dabei i. d. R. eine umsatzsteuerpflichtige Vermietung einer Betriebsvorrichtung dar.

Das Wohnungsunternehmen hat in diesem Modell ausschließlich ein qualitatives Investment und generiert über die Verpachtung der PV-Anlage zusätzliche Einnahmen. Die Mieter wiederum profitieren auch hier von einem günstigen Strompreis. Das bedeutet im Endeffekt: Das Wohnungsunternehmen kann eine lukrative Investition tätigen, ohne sich mit weiteren administrativen Aufgaben beschäftigen zu müssen.

Modell 3: Dachpacht

Die dritte Möglichkeit besteht darin, dass das Wohnungsunternehmen ausschließlich die Dachflächen verpachtet. Prosumergy organisiert dann die Finanzierung der PV-Anlage. Das Wohnungsunternehmen kann so ohne eigenes Investment energetische Anforderungen an die Gebäude erreichen, die Auflagen der Energieeinsparverordnung und künftig des Gebäudeenergiegesetzes erfüllen und darüber hinaus seinen Mietern einen echten Mehrwert bieten.

"Bei diesem Modell nutzen wir beispielsweise unser bundesweites Netzwerk von Energiegenossenschaften und anderen Finanzierungspartnern, die in PV-Anlagen investieren wollen", so D. Netter. "Der jeweilige Investor betreibt dann die PV-Anlage und schließt mit uns einen Stromabkaufvertrag über den erzeugten Strom, der direkt im Gebäude durch die Mieter verbraucht wird, ab. Wir liefern auch in diesem Modell den Sonnenstrom zusammen mit Ökostrom aus dem Netz an die Mieter".

"Auch bei diesem Modell bieten wir allen Beteiligten eine klassische Win-win-Situation. Und das ohne jeg ­liche Investition seitens des Wohnungsunternehmens", erläutert S. Albert dazu.

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