Gesamtleistung bestimmt anzuwendende Norm

Abbildung von Erzeugungsanlagen

Für Erzeugungsanlagen <135 kW gelten die Forderungen der VDE-AR-N 4105, ≥135 kW gilt VDE-AR-N 4110 (Quelle: Hensel; Grafik: b&a)

Abbildung von Enysun-PV-Anschlussgehäusen

Die Enysun-PV-Anschlussgehäuse sind komplett montiert und anschlussfertig verdrahtet (Quelle: : Hensel)

Beim Anschluss einer Erzeugungsanlage an das Netz des Netzbetreibers ist die Gesamtleistung, also die Summe aller Erzeugungseinheiten entscheidend, nicht die einer einzelnen Erzeugungseinheit (zum Beispiel PV, Windenergieanlagen oder BHKW). Für Anlagen <135 kW gelten die Forderungen der VDE-AR-N 4105, ≥135 kW gilt VDE-AR-N 4110.

Neu errichtete Erzeugungsanlagen müssen das Netz bei Störung stützen. Ziel der dynamischen Netzstützung ist es, bei kurzzeitigen Spannungseinbrüchen oder erhöhungen eine ungewollte Abschaltung von Erzeugungsleistung und damit eine Gefährdung der Netzstabilität zu verhindern. Solange die Außenleiter-Neutralleiter-Spannungen innerhalb der normativ vorgegebenen Grenzkurven liegen, darf es nicht zu einer Trennung vom Netz kommen. Nach VDE-AR-N 4105 darf während der 3 s dynamischer Netzstützung der Kuppelschalter nicht abschalten. In der VDE-AR-N 4110 ist eine Zeit von 5 s gefordert (nur für den zwischengelagerten Kuppelschalter); es müssen sowohl der Entkupplungsschutz als auch der Kuppelschalter in Funktion bleiben. Zur Erfüllung der Anforderungen beider Anwendungsregeln müssen entsprechende Puffereinrichtungen eingebaut werden. Für den übergeordneten Kuppelschalter sind normativ acht Stunden Pufferung gefordert, die aus der Batterieanlage kommen. Die Hensel-Freischaltstellen sind dementsprechend für den Anschluss an die Batterieanlage vorbereitet.

Zentraler Kuppelschalter

Der übergeordnete Kuppelschalter wird vom üEKS angesteuert, der zwischengelagerte Kuppelschalter vom zEKS. Der Kuppelschalter schaltet bei Ausfall der Steuerspannung durch Einbau von Leistungsschaltern mit U-Auslöser selbstständig aus. Die Überwachung der betriebsmäßigen Ein- und Ausschaltvorgänge erfolgt durch Rückmeldung der Hilfskontakte des zwischengelagerten Kuppelschalters auf den zEKS. Die Rückmeldung des übergeordneten Kuppelschalters auf den üEKS erfolgt nicht, da eine automatische Zuschaltung des Kuppelschalters normativ nicht zulässig ist und es zu einer Fehlermeldung am Entkupplungsschutz kommen würde.

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