Software ermittelt Energiebedarf

Abbildung von Automation mit Nutzung von KNX und Enocean. Bild 5: Zentrale Automation mit Nutzung von KNX und Enocean

Bild 5: Zentrale Automation mit Nutzung von KNX und Enocean. (Quelle: FH Rosenheim)

Die Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs erfolgt üblicherweise über entsprechende Software. Dort werden die Daten zu Gebäude, Anlagentechnik sowie deren Betrieb inklusive Automation eingegeben und wie zuvor dargestellt auf Basis der DIN V 18599 bzw. alternativ der DIN V 4108 [4] und DIN V 4701 [5] berechnet. Zur Erstellung des deutschen Energieausweises gemäß EnEV stehen circa 20 unterschiedliche Programme zur Auswahl. Dabei ist es leider noch so, dass die Fragen zum Automationsgrad gar nicht oder nicht vollständig gestellt werden. Die meisten Softwarehersteller haben ihren Hintergrund im Umfeld der Bauphysik und sind mit dem Gewerk (und Berechnung des Einflusses) der Gebäudeautomation noch nicht vertraut. Wann und wie die unterschiedlichen Softwarehersteller die Fragen zur Automation überhaupt berücksichtigen und entsprechende Softwareaktualisierungen zur Verfügung stellen, unterliegt der Entscheidung der jeweiligen Hersteller. Solange dies nicht erfolgt, kann aber die Auswirkung der Gebäudeautomation nicht oder nicht vollständig berücksichtig werden. Wie zuvor dargestellt, kann die Gebäudeautomation immer nur zu einer Verbesserung des berechneten Energiebedarfs beitragen. Programme, die die Fragen zur Automation nicht oder nicht vollständig abdecken, berechnen den Energiebedarf somit schlechter als es richtig wäre. Vermutlich wird das nicht als Ordnungswidrigkeit geahndet, sondern nur dann, wenn der Energiebedarf zu gut ausgewiesen wird. Der Schaden läge beim Eigentümer der Immobilie: Seine Immobilie würde unnötig schlecht bewertet. Leider ist dies (noch) der aktuelle Stand: Nicht jede Software berücksichtig alle Aspekte der Gebäudeautomation im Rahmen der Berechnung. Es bleibt abzuwarten, welche Programme den Einfluss der Automation berücksichtigen und dies auch dazu nutzen, sich am Markt der Berechnungsprogramme besser zu differenzieren. Wer parallel die Einsparpotenziale durch Gebäudeautomation selbst abschätzen möchte, sei auf www.gebäude-iq.de verwiesen. Dort gibt es ein kostenloses Programm, mit dem man auf Basis der EN 1523 (die wie erwähnt die Grundlage für die Fragen der Gebäudeautomation der EnEV verwendet wurde) das Einsparpotenzial und sinnvolle Maßnahmen ermitteln kann. Parallel zur Download-Version steht für den ersten Einstieg auch eine vereinfachte Online-Version zur Verfügung.

Fazit

Schon mit der EnEV 2014 wird die Gebäudeautomation verbindlicher Bestandteil der energetischen Bewertung des Gebäudes. Das betrifft sowohl das Nichtwohngebäude sowie, wenn auch reduziert, das Wohngebäude. Insbesondere ab 2016, wenn die Anforderungen an den Energiebedarf um 25 % verschärft werden, wird die Gebäudeautomation einen wesentlichen Beitrag liefern und wird zum essenziell notwendigen Bestandteil moderner Gebäude. Dabei schreibt die EnEV lediglich vor, dass automatisiert werden muss – nicht aber wie. Fachbetriebe müssen sich frühzeitig informieren, wie die Anforderungen technisch sinnvoll und nutzergerecht umgesetzt werden und Energieberater, Architekten und Planer müssen zumindest auf dem Niveau der Planung und Ausschreibung die wesentlichen Anforderungen vorgeben können.

Schon mit der EnEV 2014 wird die Gebäudeautomation verbindlicher Bestandteil der energetischen Bewertung des Gebäudes. Das betrifft sowohl das Nichtwohngebäude sowie, wenn auch reduziert, das Wohngebäude. Insbesondere ab 2016, wenn die Anforderungen an den Energiebedarf um 25 % verschärft werden, wird die Gebäudeautomation einen wesentlichen Beitrag liefern und wird zum essenziell notwendigen Bestandteil moderner Gebäude. Dabei schreibt die EnEV lediglich vor, dass automatisiert werden muss – nicht aber wie. Fachbetriebe müssen sich frühzeitig informieren, wie die Anforderungen technisch sinnvoll und nutzergerecht umgesetzt werden und Energieberater, Architekten und Planer müssen zumindest auf dem Niveau der Planung und Ausschreibung die wesentlichen Anforderungen vorgeben können.

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